Jahrzehntelang waren große Teile der Dokumentation über den Holocaust und seinen historischen Kontext verstreut, gefährdet oder unzugänglich. Die Nazis, ihre Verbündeten und Kollaborateure haben Jüdinnen und Juden, Sinti und Roma, politische Gegner und andere Opfer nicht nur ermordet, ihr Ziel war außerdem die Zerstörung ihrer Kultur. Deshalb ist jedes einzelne Zeugnis über das Leben dieser Opfer vor, während und nach der Zeit des Holocaust überaus wertvoll.
Inhalt:
Die Gewährung eines freien Zugangs zu Holocaust Dokumentation und -Materialien ist wichtig, da sie Teil der „gemeinsamen Verpflichtung“ der IHRA Mitgliedstaaten aus der Erklärung von Stockholm ist, „Licht in das noch immer herrschende Dunkel des Holocaust zu bringen“ und „alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Öffnung von Archiven zu erleichtern und somit Forschern den Zugang zu allen Dokumenten mit Bezug zum Holocaust zu gewährleisten.“
Zweck dieser Leitlinien ist es, ein einheitliches Werkzeug zur Identifizierung einschlägiger Dokumentation für den Holocaust betreffende Forschung, Erinnerung und Bildung zur Verfügung zu stellen und somit Archive und andere Stellen dabei zu unterstützen, ihre Bestände zu überprüfen und den Zugang zu einschlägiger Dokumentation zu ermöglichen. Für Länder, die der DSGVO unterliegen, ist das vorliegende Papier außerdem eine Hilfestellung für die Umsetzung von Erwägungsgrund 158, da es eine praktische Definition des Begriffs „spezifische Informationen mit Bezug zu politischem Verhalten unter ehemaligen totalitären staatlichen Regimes, Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit, insbesondere der Holocaust“ enthält.
Diese Informationsquelle wurde am 23. März 2022 im Rahmen einer Experten-Podiumsdiskussion eingeführt. Sehen Sie sich hier die Aufzeichnung der Auftaktveranstaltung an.
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